Beerdigungsgottesdienst
Allgemeines
Bei einem Gottesdienst anlässlich des Abschieds von einem Gemeindeglied erinnert sich die Gemeinde, was Gott an und durch den Verstorbenen getan hat. Die christliche Hoffnung der Auferstehung von den Toten wird bezeugt und das Leid der Trauernden wird im Gebet vor Gott gebracht. Auf der Seite trauervers.de lassen sich Bibelverse finden, die für eine Traueranzeige gewählt oder bei der Ansprache Berücksichtigung finden können.
Auch ungetauft verstorbene Kinder evangelischer Eltern bis zum Alter der Religionsmündigkeit (14 Jahre) oder solange sie am Konfirmandenunterricht teilnehmen, werden auf Wunsch der Eltern kirchlich beerdigt.
In Ausnahmefällen kann eine kirchliche Beerdigung erfolgen, wenn eine Person dem Pastor gegenüber seinen Willen zum Eintritt in die Kirche erklärt hat und nur durch den Tod daran gehindert wurde;
wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Kirche der zuständige Geistliche den Verstorbenen zwar beerdigen würde, aber den Wunsch einer evangelischen Beerdigung respektiert oder an der Ausführung gehindert ist;
wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Kirche wegen seiner Teilnahme am Leben der evangelischen Kirche (ev. Trauung, ev. Erziehung der Kinder, Abendmahl) eine Bestattung durch den zuständigen Geistlichen nicht erfolgt.
wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Kirche der zuständige Geistliche den Verstorbenen zwar beerdigen würde, aber den Wunsch einer evangelischen Beerdigung respektiert oder an der Ausführung gehindert ist;
wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Kirche wegen seiner Teilnahme am Leben der evangelischen Kirche (ev. Trauung, ev. Erziehung der Kinder, Abendmahl) eine Bestattung durch den zuständigen Geistlichen nicht erfolgt.
Wenn nahe stehende evangelische Angehörige eines Verstorbenen, der der Kirche nicht angehörte, um den Beistand der Gemeinde durch einen Gottesdienst bitten, kann ein solcher Gottesdienst nach der Bestattung, d.h. ohne Sarg in der Kirche, erfolgen. Die Kirche respektiert damit den durch das Mitgliedschaftverhältnis zum Ausdruck gebrachten Willen des Verstorbenen.
Für die Trauerfeier sind keine Gebühren an die Kirche zu bezahlen. Kosten entstehen aber in der Regel durch Leistungen des Bestatters, besonderen Schmuck in der Kirche, die Träger (sofern nicht z.B. Vereins- oder Feuerwehrkameraden diesen Dienst übernehmen) und ggf. besondere musikalische Leistungen.
Für eine Beerdigung auf dem Friedhof und das Verleihen der Grabrechte sind Kosten entsprechend der Friedhofsgebührensatzung an die Kirche als Träger des Friedhofs zu bezahlen.
Aus Arbeits- und Sicherheitstechnischen Gründen finden Samstags und Sonntags keine Beerdigungen/Trauerfeiern auf den Friedhöfen der Kropper Kirchengemeinde statt.
Die Friedhofssatzung enthält u.a. nähere Bestimmungen zur Ordnung des Friedhofs, zur Bestattung und zu Grabstätten.
Weitere Informationen hat die EKD über Fragen zum Tod/Sterben ins Internet gestellt.
Empfehlenswerte Angebote für Hinterbliebene sind die Sternenkindergruppe, das Lichtblickcafe in Schleswig, das Trauernetz.de und Verwaiste Eltern.
Empfehlenswerte Angebote für Hinterbliebene sind die Sternenkindergruppe, das Lichtblickcafe in Schleswig, das Trauernetz.de und Verwaiste Eltern.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Pastorin, Ihren Pastor oder das Kirchenbüro.
Bestattungsvorsorge – Vorzeitiger Grabkauf
Auf unseren Friedhöfen in Kropp, Groß Rheide und Tetenhusen ist eine Bestattungsvorsorge („Vorzeitiger Grabkauf“) möglich. Es kann entsprechend der jeweils geltenden Gebührenordnung ein vorzeitiger Grabkauf (die Lauf- und Mindestruhezeit beginnt erst mit dem Tag der Bestattung) mit Entrichtung der öffentlich-rechtlichen Gebühren des Friedhofs (Bestattungskosten, Kühlraum, Abräumrücklage etc.) erfolgen. Dies geschieht im Sinne einer Anzahlung: Tritt der Bestattungsfall ein, werden die in einer Stiftung angelegten und dort verzinsten schon entrichteten Gebühren mit der dann geltenden Friedhofsgebührensatzung verrechnet. Eine (mögliche) Differenz muss nachgezahlt bzw. wird erstattet werden. Auskunft erteilt unser Kirchenbüro.
Liedvorschläge
zur Beerdigung
Gebührensatzung
Friedhofssatzung