Beerdigung - Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp

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Beerdigungsgottesdienst
Allgemeines
Bei einem Gottesdienst anlässlich des Abschieds von einem  Gemeindeglied erinnert sich die Gemeinde, was Gott an und durch den  Verstorbenen getan hat. Die christliche Hoffnung der Auferstehung von  den Toten wird bezeugt und das Leid der Trauernden wird im Gebet vor  Gott gebracht. Auf der Seite trauervers.de lassen sich Bibelverse  finden, die für eine Traueranzeige gewählt oder bei der Ansprache  Berücksichtigung finden können.
Auch ungetauft verstorbene Kinder evangelischer Eltern bis zum Alter  der Religionsmündigkeit (14 Jahre) oder solange sie am  Konfirmandenunterricht teilnehmen, werden auf Wunsch der Eltern  kirchlich beerdigt.
In Ausnahmefällen kann eine kirchliche Beerdigung erfolgen, wenn eine  Person dem Pastor gegenüber seinen Willen zum Eintritt in die Kirche  erklärt hat und nur durch den Tod daran gehindert wurde;
wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Kirche der zuständige  Geistliche den Verstorbenen zwar beerdigen würde, aber den Wunsch einer  evangelischen Beerdigung respektiert oder an der Ausführung gehindert  ist;
wenn bei einem Glied einer anderen christlichen Kirche wegen seiner  Teilnahme am Leben der evangelischen Kirche (ev. Trauung, ev. Erziehung  der Kinder, Abendmahl) eine Bestattung durch den zuständigen Geistlichen  nicht erfolgt.
Wenn nahe stehende evangelische Angehörige eines Verstorbenen, der der  Kirche nicht angehörte, um den Beistand der Gemeinde durch einen  Gottesdienst bitten, kann ein solcher Gottesdienst nach der Bestattung,  d.h. ohne Sarg in der Kirche, erfolgen. Die Kirche respektiert damit den  durch das Mitgliedschaftverhältnis zum Ausdruck gebrachten Willen des  Verstorbenen.
Für die Trauerfeier sind keine Gebühren an die Kirche zu bezahlen.  Kosten entstehen aber in der Regel durch Leistungen des Bestatters,  besonderen Schmuck in der Kirche, die Träger (sofern nicht z.B. Vereins-  oder Feuerwehrkameraden diesen Dienst übernehmen) und ggf. besondere  musikalische Leistungen.
Für eine Beerdigung auf dem Friedhof und das Verleihen der Grabrechte  sind Kosten entsprechend der Friedhofsgebührensatzung an die Kirche als  Träger des Friedhofs zu bezahlen.
Aus Arbeits- und Sicherheitstechnischen Gründen finden Samstags und  Sonntags keine Beerdigungen/Trauerfeiern auf den Friedhöfen der Kropper  Kirchengemeinde statt.
Die Friedhofssatzung enthält u.a. nähere Bestimmungen zur Ordnung des Friedhofs, zur Bestattung und zu Grabstätten.
Weitere Informationen hat die EKD über Fragen zum Tod/Sterben ins Internet gestellt.
Empfehlenswerte Angebote für Hinterbliebene sind die  Sternenkindergruppe, das Lichtblickcafe in Schleswig, das Trauernetz.de  und Verwaiste Eltern.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Pastorin, Ihren Pastor oder das Kirchenbüro.

Bestattungsvorsorge – Vorzeitiger Grabkauf
Auf unseren Friedhöfen in Kropp, Groß Rheide und  Tetenhusen ist eine Bestattungsvorsorge („Vorzeitiger Grabkauf“)  möglich. Es kann entsprechend der jeweils geltenden Gebührenordnung ein  vorzeitiger Grabkauf (die Lauf- und Mindestruhezeit  beginnt erst mit dem Tag der Bestattung) mit Entrichtung der  öffentlich-rechtlichen Gebühren des Friedhofs (Bestattungskosten,  Kühlraum, Abräumrücklage etc.) erfolgen. Dies geschieht im Sinne einer  Anzahlung: Tritt der Bestattungsfall ein, werden die in einer  Stiftung angelegten und dort verzinsten schon entrichteten Gebühren mit  der dann geltenden Friedhofsgebührensatzung verrechnet. Eine (mögliche)  Differenz muss nachgezahlt bzw. wird erstattet werden. Auskunft erteilt  unser Kirchenbüro.
Liedvorschläge
zur Beerdigung
Gebührensatzung
Friedhofssatzung
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kropp
Gemeindebüro: Hauptstraße 3a   -   24848 Kropp
Telefon: 04624 1317
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Telefon: 04624 1317
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